Bildungsurlaub oder Bildungszeit
Weiterbildung ist einer der sehr wichtigen Schlüssel zum Erfolg eines Unternehmens. Wer in der Lage ist seine Mitarbeiter stets zu qualifizieren, fachlich und persönlich, der wird entscheidende Wettbewerbsvorteile geniesen. Die aktuelle Situation der Arbeitsmärkte in Deutschland und Europa macht es unumgänglich sich kontinuierlich weiter zu bilden, um den ständig schneller sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden.
Per Gesetz hat der deutsche Staat es geregelt, dass ein Arbeitsnehmern Bildungsurlaub beantragen darf. Es sind 5 Tage pro Jahr in Deuschland und in einigen Ländern Europas 10 Tage alle zwei Jahre. Allerdings ist dieser Anspruch nicht in allen Bundesländern Deutschlands gegenüber dem Arbeitsgeber einzufordern. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen beispielsweise hat der Arbeitsnehmer keinerlei Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Bildungsurlaub muss mindestens 1 Monat im Voraus beantragt werden, damit man diesen auch vom Arbeitsgeber bewilligt bekommt. Bei kurzfristiger Planung kann es der Fall sein, dass der Bildungsurlaub abgelehnt wird aufgrund der Betriebsplanung, Arbeitsaufteilung und Urlaub anderer Mitarbeiter. Idealerweise sollte man im persönlichen Beurteilungsgespräch seinen Bedarf anmelden, dann ist er gut planbar für das Unternehmen.

Ein Bildungsurlaub ist sehr beliebt um Sprachen zu lernen und damit im Umgang mit Kunden für die Firma einen Vorteil zu erarbeiten. Es ist jedoch keine Vorraussetzung, dass die Art der Weiterbildung mit dem fachlichen Qualifikation des Berufs übereinstimmt. Das ist im Einzelfall zu verhandeln. Auch für die persönliche Entwicklung ist es möglich Bildungsurlaub zu beantragen, zum Beispiel für eine NLP Ausbildung oder eine Coach Weiterbildung. Viel zu wenig Arbeitnehmer wissen von dieser Regelung und der Urlaub zur Weiterbildung wird leider viel zu wenig oft in Anspruch genommen. In manchen Fällen übernimmt die Firma sogar einen Teil der anfallenden Reisekosten. Leider machen davon sehr wenig Arbeitnehmer Gebrauch, da man den Arbeitgeber nicht mit “Urlaub” überfordern möchte un des ein schlechtes Licht auf einen werfen könnte. Ich plädiere daher, genau wie bei der Elternzeit, die einmal Mutter- oder Vaterschafts-Urlaub hiess, für die Einführung des Begriffs: BILDUNGSZEIT
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